Beseitigung: Massenabfall- und Reststoffdeponie : Die Deponie ist dem aktuellen Stand der Technik (Deponieverordnung 2008) entsprechend ausgestattet und gewährleistet eine von der Umwelt abgeschlossene und nachhaltig sichere Ablagerung der Abfälle. Neben der technischen Deponieausstattung unterliegt auch die zulässige Schadstoffbelastung der Abfälle den strengen gesetzlichen Vorgaben und muss regelmäßig durch chemische Analysen nachgewiesen werden. Das Ablagern unbehandelter Abfälle ist seit 1.1.2004 verboten, das bedeutet, dass auf der Deponie nur mehr die Rückstände aus der Abfallbehandlung (z.B. Schlacken und Aschen), kontaminierte Böden oder sonstige mineralische Abfälle abgelagert werden dürfen. Abfallübernahme von Gewerbe und Industrie :
Der Schwerpunkt bei der Behandlung gemischter Abfälle wie Baumix oder Sperrmüll liegt auf der Gewinnung potenziell verwertbarer Abfallfraktionen und deren Rückführung in dem Wirtschaftskreislauf. Derzeit können rund 20 % der übernommenen Abfälle auf diesem Weg einer Verwertung zugeführt werden. Größere Kartenansicht
|